Gebührenordnung

 

Neufassung der Gebührenordnung auf der Mitgliederversammlung des LEV am 11.09.04

 

§1

Der Landeseissportverband Mecklenburg/Vorpommern e.V. finanziert sich entsprechend §7 seiner Satzung durch Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Spenden. Diese Gebührenordnung regelt nur die Gebühren für bestimmte Leistungen des LEV gegenüber seinen Mitgliedern. Die Mitgliedsbeiträge regelt eine Finanzordnung gesondert.

 

§2 Gebühren zur Sportgerichtsbarkeit

Als Gebühren für die Anrufung der Sport- und des Schiedsgerichtes werden festgelegt:
Anrufung des Sportgerichtes: 25 €
Anrufung des Schiedsgerichtes: 25 €
Anrufung des Schiedsgerichtes als Revisionsinstanz: 50 €

Außerdem hat der Antragsteller die Auslagen des Gerichtes zu tragen.

§3 Zahlung

Alle in Rechnung gestellten Gebühren sind innerhalb von 2 Wochen nach der Rechnungslegung durch das Mitglied zu zahlen. Passgebühren sind mit Beantragung des Passes zu zahlen, dies gilt auch für Änderungsanträge.

 

§4 Sparte Eishockey

Die Gebühren der Sparte Eishockey richten sich nach den Gebührenfestlegungen des DEB und der durch die Vollversammlung der Eishockeyvereine festgelegten Gebühren für den Wettkampfbetrieb des LEV.

 

§5 Sparte Eisschnelllauf

Die Gebühren der Sparte Eisschnelllauf richten sich nach den Gebührenfestlegungen der DESG und der durch die Vollversammlung der Eisschnelllaufvereine festgelegten Gebühren für den Wettkampfbetrieb des LEV.

 

§ 6 Sparte Eiskunstlauf

Die Gebühren der Sparte Eiskunstlauf richten sich nach den Gebührenfestlegungen der DEU und der durch die Vollversammlung der Kunstlaufvereine festgelegten Gebühren für den Wettkampfbetrieb des LEV.

 

§7

Diese Gebührenordnung ist Bestandteil der Satzung des Landeseissportverband Mecklenburg/Vorpommern e.V. und kann nur wie diese geändert werden.

 

§8

Diese Gebührenordnung tritt nach Zustimmung der ordentlichen Mitgliederversammlung am 11.09.04 in Kraft.